Weidenbau im Uferschutz: Faschinenanlage, Spreitlagen und Heckenpflanzung

Weidenzweige – typisches Ausgangsmaterial für den ingenieurbiologischen Weidenbau

Ingenieurbiologische Ufersicherung mit Weidenteilen hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie verbindet sofortigen Erosionsschutz durch mechanische Bauteile mit langfristiger Stabilisierung durch die wachsende Vegetation. Die wichtigsten Bauweisen sind Faschinenanlage, Weidenspreitlagen und Steckhölzer.

Faschinenanlage

Faschinen sind gebündelte Weidenzweige (Ruten, Länge 1–2 m, Bündeldurchmesser 25–30 cm), die mit Weidenruten gebunden und horizontal in der Böschung verankert werden. Sie bremsen den Fließwiderstand, halten Bodenpartikel zurück und schlagen bei geeigneten Bedingungen an.

Ausführung:

  1. Herstellung der Faschine: Frische Weidenzweige (Schnittmaterial aus dem Winterschnitt, Korbweide, Purpurweide) zu Bündeln zusammenbinden
  2. Ausheben einer horizontalen Nut am Böschungsfuß, Breite und Tiefe passend zur Faschinenstärke
  3. Einlegen und Befestigen der Faschine mit Holzpfählen (Steckdurchmesser 4–6 cm, Länge 1–1,5 m), die durch die Faschine in den Untergrund getrieben werden
  4. Böschungsbereich über der Faschine mit Erde füllen und antreten
  5. Mehrere Faschinen übereinander (Stufenfaschine) für steilere Böschungen

Weidenspreitlage

Bei der Weidenspreitlage werden ganze Weidentriebe (Länge 1–3 m) auf der Böschungsfläche ausgelegt, mit den Spitzen hangabwärts, und mit Erdmaterial überschüttet. Nur die Triebspitzen schauen heraus. Durch die direkte Bodenberührung besteht eine hohe Anwuchschance.

Geeignete Anwendung: Mittelsteile Böschungen (1:1,5 bis 1:3), Bereich zwischen Mittelwasser und Hochwasserlinie. Spreitlagen bieten flächige Bodenbefestigung und sind gut kombinierbar mit Saatgut von Pionierarten (Schilf, Seggen).

Steckhölzer und Stecklingsreihen

Weidensteckhölzer (Durchmesser 3–5 cm, Länge 50–80 cm) werden mit mindestens zwei Dritteln ihrer Länge senkrecht in feuchten Boden gesteckt. Für die Böschungssicherung empfiehlt sich die Anlage in versetzten Reihen mit einem Pflanzabstand von 30–50 cm.

Stecklinge werden in der Vegetationsruhe (November bis März) eingebaut. Sie müssen frisch geschnitten und möglichst schnell eingesetzt werden. Weidensteckhölzer von mehreren Wochen alter sind deutlich weniger anwuchskräftig.

Kombinierte Bauweisen

In der Praxis werden die Einzelbauweisen oft kombiniert: Faschinenanlage am Böschungsfuß als sofortiger mechanischer Schutz, Spreitlage auf der Böschungsfläche für flächige Vegetationsbedeckung und Steckhölzer im oberen Böschungsbereich zur schnellen Vertikalbegrünung. Diese gestaffelten Systeme eignen sich für Böschungen mit unterschiedlichen Erosionsgefährdungen entlang ihrer Höhe.

Wasserrechtliche Genehmigungen

Jede Maßnahme an Gewässern ist wasserrechtlich relevant. Nach § 36 WHG bedürfen Anlagen in und an Gewässern einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. Auch naturnahe Maßnahmen wie Faschineneinbau sind genehmigungspflichtig. Ausnahmen gelten für Unterhaltungsmaßnahmen durch den Unterhaltungspflichtigen (Gemeinden oder Wasser- und Bodenverbände).

Weiterführende Informationen

DWA-Regelwerk und aktuelle Forschung: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA). Ingenieurbiologie allgemein: Gesellschaft für Ingenieurbiologie e. V..